Die Veränderung, sowie das Zerstören von gesetzlichen Zahlungsmitteln wie Münzen ist nicht strafbar. Bitte beachten Sie, dass jedwede Veränderung gegenüber dem Originalzustand (Einfärben, Vergolden, Versilbern, Bedrucken etc.) die Münze als Zahlungsmittel wertlos macht. Alle in Österreich gültigen Zahlungsmittel werden in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes mit allen Spezifikationen und dem optischen Erscheinungsbild kundgemacht.
Bei manchen Münzen ist es bedingt durch das Material natürlich dass eine Verfärbung entsteht. Dies ist nicht wertmindernd. Genauere Fragen können Ihnen die Münzhändler beantworten, Münzhändler finden Sie unter www.voem.org.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Diese kann die beschädigten Münzen für Sie einreichen.
Falschgeld darf auf keinen Fall wieder ausgegeben werden. Haben Sie eine verdächtige Münze in Händen, bringen Sie sie am besten zur Bank. Kreditinstitute sind gemäß Nationalbankgesetz dazu verpflichtet, fälschungsverdächtige Banknoten und Münzen einzubehalten. Das Kreditinstitut nimmt Ihre Daten für die eventuelle Erstattung des Wertes auf und stellt einen Beleg als Bestätigung aus. Die verdächtige Banknote wird dann an die Oesterreichische Nationalbank, Münzen an die Münze Österreich AG zur Prüfung übermittelt.