FAQs zum Golddepot der Münze Österreich AG

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GoldDepot-Vertrag

Die Vertragserrichtungsgebühr stellt eine einmalige Gebühr im Zuge des Abschlusses des GoldDepotvertrags dar. Diese Gebühr kann online mittels Kreditkarte, Sofortüberweisung, EPS, Giropay und EPS bezahlt werden. Im Münz-Shop am Heumarkt kann dies in bar, mit Bankomatkarte, Debitkarte oder Kreditkarte erfolgen (Visa/Mastercard).

Das Angebot ist für EU-Kunden ausgelegt bzw. Privatkunden mit ständigem Wohnort innerhalb EU ausgelegt. Leider können keine GoldDepots von Kunden aus EWR- oder Nicht-EU-Ländern abgeschlossen werden. Wir bitten um Verständnis.

Das Angebot ist ausschließlich für B2C-Kunden ausgelegt. Wir bitten um Verständnis.

Welche Anlageprodukte ins GoldDepot gelegt werden können, entscheidet die Münze Österreich AG. Silberanlagemünzen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

Weil sämtliche Informationen über Ihr GoldDepot übersichtlich und transparent im „Kundenkonto“-Bereich auf der Homepage der Münze Österreich AG dargestellt werden. Ohne Online-Registrierung können Sie kein GoldDepot abschließen, da Sie keine Möglichkeit haben, auf anderem Weg Ihr GoldDepot einzusehen.

Diese sind als Teil der AGB zu finden. Sie finden diese im Footer-Bereich der Website muenzeoesterreich.at/recht/agb.

Nach Vertragsabschluss im Münze-Shop erhalten Sie den Vertrag im Münze-Shop ausgehändigt (Kopie bleibt bei der Münze Österreich AG), ebenso die AGB.

Nach Vertragsabschluss online erhalten Sie den Vertrag sowie die AGB als PDF in einer separaten E-Mail zugesendet.

Gleichzeitig sehen Sie nach Vertragsabschluss das Menü „GoldDepot“ im Kundenkonto unter https://www.muenzeoesterreich.at/kundenkonto/golddepot. Von dort aus können dann weitere Aktivitäten durchgeführt werden.

Ein bis zwei Wochen nach erfolgreichem Abschluss Ihres GoldDepotvertrags erhalten Sie per Post eine „GoldDepot-Münze Österreich AG“-Kundenkarte. Auf dieser Karte ist die GoldDepotnummer angeführt sowie Ihre Kundennummer bei der Münze Österreich AG. Diese Kundenkarte dient für Sie als „normale“ Kundenkarte. Die Karte selbst hat keine spezielle Funktion. Die Karte ersetzt auch nicht die Legitimierung, wenn Sie Auslagerungen/Einlagerungen im Münze-Shop am Heumarkt durchführen wollen.

Aufgrund der geltenden Geldwäscherichtlinien und weil uns die Sicherheit Ihrer Einlagerungen ein zentrales Anliegen ist, müssen Sie sich als Person vor erfolgreichem Abschluss eines GoldDepots immer legitimieren. Das GoldDepot läuft auf Ihren Namen, und ohne notarielle Vollmacht kann niemand anders als Sie Geschäfte im GoldDepot durchführen.

Ja, während der Geschäftsöffnungszeiten. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Eine Kopie Ihres Ausweises wird dann bei der Münze Österreich AG abgelegt.

Sie bezahlen Lagergebühren ab dem Tag Ihrer Einlagerung ins GoldDepot. Ein „leeres“ GoldDepot verursacht Ihnen keine laufenden Kosten. Ein leeres Golddepot wird von Seiten der Münze Österreich nach 365 Tagen automatisch gekündigt.

Produkte ein- und auslagern

Sie haben in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt „GoldDepot“ ein Untermenü „Einlagern“. Klicken Sie dieses Untermenü an und folgen Sie den Anweisungen im Checkout.

Das bedeutet, dass Sie als Kunde vor dem Kaufprozess an der Kassa bitte unserem Verkaufspersonal mitteilen, dass Sie die gekauften Produkte unmittelbar und sofort in Ihr GoldDepot verbringen wollen. Sie bezahlen an der Kassa Ihre Anlageprodukte, die für ein GoldDepot möglich sind. Im Anschluss daran wird die Umlagerung auf Ihr GoldDepot vorgenommen.

Nach einer Terminvereinbarung über Ihr Online-Kundenkonto können Sie Ihr Gold persönlich im Shop der Münze Österreich (Am Heumarkt 1, 1030 Wien) während der Geschäftszeit abholen.  Sie können eine Auslagerung nur dann vornehmen, wenn Sie persönlich Inhaber des GoldDepots sind Mit notariell beglaubigter Vollmacht kann die Abholung auch durch eine dritte Person durchgeführt werden.

Sie haben im Kundenkonto im Menü „GoldDepot“ ein Untermenü „Auslagern“. Klicken Sie auf diesen Menüpunkt und Sie landen im Checkout für die Auslagerung. Dort können Sie festlegen, welche Mengen Sie auslagern wollen, wie Sie auslagern wollen (durch persönliche Abholung, Zustellung durch Logex oder Verkauf an Schoeller Münzhandel) und ob Sie bei einer Gesamtauslagerung auch Ihr Depot kündigen möchten.

Die Münze Österreich AG kann einen Münzhändler empfehlen, die Firma Schoeller Münzhandel. Unsere Kernkompetenz liegt in der Münzproduktion und Einlagerung ins GoldDepot. Ein Händler kann auf Ihre persönlichen Wünsche eingehen und Ihnen ein faires Kaufangebot legen.

Ins GoldDepot können nur Produkte der Münze Österreich AG eingelagert werden, die nicht das Gebäude der Münze Österreich AG verlassen haben. Wir führen keine Echtheitsprüfung Ihrer bereits gekauften Edelmetallprodukte durch, daher können wir diese Ware nicht für eine Einlagerung in Ihr GoldDepot berücksichtigen.

Sammelverwahrung bedeutet, dass Ihre Produkte mit anderen Produkten von anderen Kunden gemeinsam gelagert werden. Wenn Sie Ihre Produkte auslagern wollen, so erhalten Sie immer exakt die Menge von Produkten zurück, die Sie eingelagert haben, allerdings ohne ein Recht auf einen gewissen Jahrgang bzw. auf eine andere Stückelung. Diese Art von Verwahrung wird Sammelverwahrung genannt.

Da Sie das Transportunternehmen beauftragen, tragen Sie auch die vereinbarten Kosten des Transports.

Es sind nur einige unserer Anlageprodukte für eine Einlagerung ins GoldDepot geeignet. Aktuell sind das Wiener Philharmoniker-Münzen in Gold in allen Stückelungen, Goldbarren in allen verfügbaren Stückelungen, Einfach- und Vierfach-Dukaten sowie Platin-Wiener Philharmoniker Münzen 1 Unze.

Erst wenn Sie die Produkte bezahlt haben, gehen diese Produkte in Ihr Eigentum über und Sie sehen die Produkte dann im Kundenkonto in Ihrem GoldDepotbestand. Bitte beachten Sie, dass Überweisungen 1–2 Werktage benötigen, um tatsächlich verbucht zu werden.

Zur Sicherheit Ihrer GoldDepot-Einlagerungen haben wir uns dazu entschieden nur notariell beglaubigte Vollmachten zu akzeptieren. Sollten Sie sich für eine Zustellung entscheiden, so endet unsere Obsorge/Verantwortung bei der Übergabe Ihrer Produkte an die Zustellfirma. Ohne die notarielle Vollmacht, die im Vorfeld im Original an verkauf@muenzeoesterreich.at zu senden ist, werden keine Produkte an die Zustellfirma übergeben.

Die Münze Österreich AG kann ein Transportunternehmen empfehlen, die Fa. Logex. Unsere Kernkompetenz liegt in der Münzproduktion und Einlagerung ins GoldDepot. Ein Transportspezialist kann auf Ihre persönlichen Wünsche eingehen, auch innerhalb der EU zustellen und ist auch entsprechend versichert, wenn es um einen höheren Wert geht.

Wir behalten uns vor, jeweils ein Transportunternehmen namhaft zu machen. Sie müssen auch der Datenweitergabe von Auftragsdaten an das Transportunternehmen im Zuge der Auslagerung zustimmen. Eine andere Zustellstellfirma können wir leider nicht akzeptieren.

Wir behalten uns vor, jeweils einen Münzhändler namhaft zu machen. Sie müssen auch der Datenweitergabe von Auftragsdaten an den Münzhändler im Zuge der Auslagerung zustimmen. Einen anderen Händler können wir leider nicht akzeptieren.

Das Geschäft des Verkaufs Ihrer Produkte an Schoeller Münzhandel läuft direkt zwischen Ihnen und dem Händler ab. Die Münze Österreich AG ist in diesen Prozess nicht involviert. Wenn Sie das Angebot des Münzhändlers akzeptieren und die notariell beglaubigte Vollmacht im Vorfeld im Original an die Münze Österreich AG senden, so erfolgt im Anschluss daran eine physische Übergabe der Menge an den Münzhändler. Erst wenn der Händler die Produkte erhalten hat, wird er Ihnen den Kaufpreis bezahlen, auf den Sie sich geeinigt haben.

GoldDepot-Gebühren und Kündigung

Die Rechnungslegung erfolgt quartalsweise im Nachhinein. Die Rechnungen sind im Kundenkonto unter Kundenkonto/Lagergebühr ersichtlich – ebenso die Detailverrechnung der Tagessätze.

Ab dem Tag der ersten Einlagerung. Die Berechnung der Lagergebühren sind im GoldDepotvertrag detailliert geregelt und lauten aktuell wie folgt (Bruttowert inkl. 20% USt.):

  • bis zu einem Wert von 50.000 € 0,48 % Lagerentgeltsatz per anno,
  • ab 50.000,01 € bis 250.000 € 0,42 % Lagerentgeltsatz per anno,
  • ab 250.000,01 € bis 1.000.000 € 0,36 % Lagerentgeltsatz per anno und
  • ab 1.000.000,01 € 0,3 % Lagerentgeltsatz per anno.

In dem Quartal, in dem Sie alle Produkte ausgelagert haben, waren noch Bestände im GoldDepot. Daher erhalten Sie nunmehr die letzte Quartalsrechnung.

Wenn Sie alle Artikel ausgelagert haben, Ihr Depot aber nicht kündigen wollen (Sie werden das im Zuge der Online-Auslagerung gefragt), dann bleibt Ihr „leeres“ GoldDepot aktiv. Nach Ablauf von einem Jahr wird ein unbenutztes GoldDepot automatisch geschlossen.

Wenn Sie alle Artikel ausgelagert haben UND Ihr Depot kündigen wollen, dann werden zuerst Ihre Artikel ausgelagert, im Anschluss daran findet die letzte Lagergebührverrechnung statt und das Depot wird geschlossen.

Weil dann noch Teilmengen in Ihrem GoldDepot liegen. Erst wenn sämtliche Mengen ausgelagert sind, dann ist die Depotkündigung möglich.

Nein, formell sind keine Anforderungen zu beachten. Nachdem Sie die Depotkündigung online aktiviert haben, wird die Kündigung dann so rasch als möglich durchgeführt, nachdem die letzte Quartalsabrechnung berücksichtigt wurde.

Für ein leeres GoldDepot sind keine Lagergebühren zu bezahlen.