Häufige Fragen zum Münze-Shop in Wien

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Sie können gerne alle verfügbaren Produkte ohne Reservierung im Shop kaufen.

Bei Anlageprodukten, wie Philharmoniker, Handelsgoldmünzen bzw. Barren ist Barzahlung und Bezahlung mit Bankomatkarte möglich.

Wenn Sie Ihre Bestellung per Banküberweisung einzahlen und bei uns im Shop abholen möchten, gibt es 2 Möglichkeiten: entweder kontaktieren Sie uns bitte ca. 3 Tage nach Überweisung über das Kontakt - Center, oder warten Sie die automatisch per E-Mail versendete Zahlungseingangsbestätigung, ob die Zahlung bereits auf Ihrem Kundenkonto eingetroffen ist, ab.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht vollständig bezahlte Ware nicht aushändigen.

Kontakt - Center

Ja, wenn diese Person die Original-Auftragsbestätigung hat, die wir automatisiert verarbeiten können, dürfen wir die Waren aushändigen. Wenn Sie wünschen, dass eine dritte Person die Ware abholt, und der Betrag wurde bereits überwiesen, benötigen wir eine von Ihnen, dem Auftraggeber ausgestellte Vollmacht an die abholende Person sowie eine Kopie des gültigen, amtlichen Lichtbildausweises des Auftraggebers und des Abholers.

Wir akzeptieren ausschließlich gültige Führerscheine, Personalausweise und Reisepässe.

Für Produkte aus dem Golddepot gelten abweichende Bestimmungen. Mehr dazu finden Sie in den FAQs Golddepot.

Wir haben von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr und am Mittwoch von 9:00 bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet.

Unsere vorgegebene Abholfrist liegt bei 14 Tagen.

In unserem Münze-Shop in Wien (Am Heumarkt 1, 1030 Wien) können Sie gerne mit 500€-Scheinen bezahlen.

Gerne erhalten Sie über unser Münze-Shop-Personal Auskunft über unsere Produkte. Eine Terminvereinbarung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Um Ihre Bestellung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass Sie sich einmalig mit Ihren persönlichen Daten bei uns online registrieren. Bitte geben Sie uns danach Ihre Kundennummer per E-Mail bekannt.

Gleichzeitig ersuchen wir um Übermittlung eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) per E-Mail. Erst dann ist es uns möglich, eine Bestellung vorzumerken.

Wir empfehlen Ihnen eine kostenlose Online-Legitimierung. Näheres dazu finden Sie unter FAQs Online-Legitimierung.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine Bestellung in dieser Größenordnung ausschließlich durch persönliche Abholung möglich ist. Ein Versand ist aufgrund der Beschränkungen unseres Versicherers in dieser Größenordnung nicht gestattet. Die Abholung der bestellten Produkte ist erst nach Erhalt unserer schriftlichen Zahlungseingangsbestätigung und mit gleichzeitiger Vorlage des Original-Ausweisdokuments möglich.

Kontakt - Center

In unserem Münze-Shop (Am Heumarkt 1, 1030 Wien) ist die Bezahlung von Anlageprodukten mittels Kreditkarte leider nicht möglich/vorgesehen. In unserem Münze-Shop in Wien können Sie die Produkte   

  • bar
  • per EC-Karte oder
  • mit Kreditkarte (Anlageprodukte ausgenommen) bezahlen.

Die Münze Österreich AG hat das Ziel, Ihnen ein exzellenter Partner zu sein. Sollten Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wir werden uns bemühen, Ihren Ansprüchen in der Sache gerecht zu werden.

Wir informieren Sie über gesetzliche Auflagen, denen wir und damit auch unsere Kund:innen unterliegen:

Geldwäsche-Richtlinien haben die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Einbringung illegaler Geldsummen in den offiziellen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zum Ziel. Mit der dritten Geldwäsche-Richtlinie vom 26.10.2005 (2005/60/EG) und einer zu dieser Richtlinie erlassenen Durchführungsrichtlinie vom 1.8.2006 (2006/70/EG) verpflichtet die Gewerbeordnung 1994 bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen (im Detail siehe §§ 365m bis 365z Gewerbeordnung 1994).

Damit ist auch die Münze Österreich AG verpflichtet, Sie bei Verkäufen und Bargeschäften innerhalb von sechs Monaten und im Gesamtwert von EUR 10.000,- mittels Reisepass oder Führerschein zu identifizieren und Ihre Ausweisnummer auf den Belegen zu vermerken. Dazu sind wir auch dann vom Gesetzgeber aufgefordert, wenn mehrere Einkäufe innerhalb der Halbjahresfrist den Betrag von EUR 10.000,- erreichen.

Sollten Ihre Einkäufe die Betragsgrenze von EUR 75.000,- überschreiten, müssen wir Sie ersuchen, die Kaufsumme über eine Bank zu überweisen, die den Geldwäsche-Richtlinien unterliegt. Auch in diesem Fall gilt, dass die Betragsgrenze von EUR 75.000,- innerhalb von sechs Monaten durch mehrere Aufträge entstehen kann.

Die Münze Österreich AG stellt sicher, dass wir Ihnen bei der Ausführung Ihrer Einkäufe maximale Sicherheit bei bester Qualität bieten und die Einhaltung gesetzlicher Auflagen trägt selbstverständlich dazu bei.

Ja, bis zu einem gewissen Betrag. Die Grenze für einen anonymen Einkauf liegt in Österreich bei 9.999 Euro. Zu beachten gilt weiters: Der anonyme Goldkauf ist nur in physischen Geschäften möglich, also im Edelmetallhandel, bei Banken oder im Münze Österreich Shop in Wien. In unserem Webshop kann erst nach vorheriger Online-Registrierung Edelmetall gekauft werden.
Die gesetzlichen Regelungen, die eine Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Ziel haben, verpflichten die Münze Österreich AG dazu, bei Verkäufen und Bargeschäften innerhalb von sechs Monaten und im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr die Identität des Käufers festzustellen. Das geschieht mittels Reisepass, Personalausweis oder Führerschein; die Ausweisnummer wird auf den Belegen vermerkt. Dazu sind wir auch dann vom Gesetzgeber aufgefordert, wenn mehrere Einkäufe innerhalb einer Halbjahresfrist zusammen mindestens den Betrag von 10.000 Euro erreichen.


Sollte ein Einkauf die Betragsgrenze von 75.000 Euro überschreiten, müssen wir den Kunden ersuchen, die Kaufsumme über eine Bank zu überweisen, die den Geldwäsche-Richtlinien unterliegt. Die Grenze von 75.000 Euro binnen sechs Monaten ist ebenfalls kumulativ zu verstehen.
Bei Einkäufen in unserem Shop in Wien sind unsere Mitarbeiter:innen dazu verpflichtet, eine Legitimation überdies auch dann zu fordern, wenn eine Verbindung zwischen zwei oder mehreren Käufer:innen zu bestehen scheint.
 
Die Einhaltung gesetzlicher Auflagen trägt selbstverständlich dazu bei, Ihnen bei Ihren Einkäufen maximale Sicherheit bei bester Qualität zu bieten.